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Antrag auf Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten?


Die Kostenträger variieren je nach Einsatzbereich. So können u. a. folgende Kostenträger für die Kostenübernahme von Schriftdolmetschern zuständig sein:

  • Krankenkasse
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Inklusionsamt
  • Bezirksregierung
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaft
  • Unternehmen
  • Gerichtskasse
  • Polizei
  • Diözese
  • DAFEG
  • Landesbehörde
  • Veranstalter

Die Rechtsgrundlage hierfür bilden:

  • Sozialgesetzbuch (SGB)
  • Kommunikationshilfenverordnung (KHV)
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)


Hinweis:
Die Kostenübernahme erfolgt ausschließlich für die primäre Zielgruppe Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung im Rahmen des Nachteilsausgleichs bzw. der Eingliederungshilfe.
Wird die Leistung nicht für Personen aus vorgenannter Gruppe in Anspruch genommen, trägt das Unternehmen selbst die Kosten.